Der seit dem 16. März in Hessen ausgesetzte reguläre Schulbetrieb wird ab dem 27. April wieder schrittweise aufgenommen. Aufgrund der hohen Anforderungen des Infektionsschutzes, wie der Einhaltung der Abstandsgebote, kleinere Gruppengrößen und zusätzlicher hygienischer Maßnahmen, muss die Wiederaufnahme des Schulbetriebes in Hessen in verschiedenen Etappen bzw. Stufen erfolgen. Darüber informiert das Land Hessen in einem Schreiben: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-schulen/fuer-schulleitungen/schreiben-schulleitungen/schreiben-fuer-haupt-und-realschulen-gesamtschulen-mittelstufenschulen-und-schulen-fuer-erwachsene
Zunächst erfolgt ab dem 27. April 2020 die Beschulung vor Ort für folgende Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 9 (Praxisorientierter Bildungsgang) und 10 (Mittlerer Bildungsgang). Weitere Schulformen und Jahrgangsstufen sollen dann – frühestens 11.Mai – in mehreren Schritten folgen. „Wir wollen grundsätzlich allen Schulformen und Jahrgangsstufen in diesem Schuljahr noch einmal den Unterricht vor Ort ermöglichen“, so der Kultusminister.
Hinweis: „Hessenschau“ filmt das Ankommen der Kinder in Immenhausen. Wir weisen darauf hin, dass der „Hessische Rundfunk“ das Ankommen der Kinder auf dem Schulhof und den Weg in die Klassen filmen wird. Eine Drehgenehmigung vom Staatlichen Schulamt und durch die Pressestelle des Landkreises Kassel als Schulträger liegt vor. Es werden zwei bereits ausgewählt Schülerinnen und Schüler interviewt. Wenn Kinder nicht gefilmt werden dürfen, bitten wir darum, dass sie nicht vor die Kamera treten. Ansprechpartner ist vor Ort Herr Leitschuh.
Wer darf nicht in die Schule kommen?
Schülerinnen und Schüler mit einer Vorerkrankung (Lunge, z.B. Asthma, Herz, Immunsystem, Krebs…), die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, sind vom Schulbetrieb weiter befreit (notwendig: ärztliche Bescheinigung). Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben. Am Unterricht nicht teilnehmen dürfen Kinder mit Symptomen wie Husten und Fieber.
Es besteht eine Maskenpflicht
Der Landkreis Kassel beabsichtigt für alle Schülerinnen und Schüler, die ab dem 27.04.2020 beschult werden, eine Alltagsmaske zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung von Masken für die Schülerinnen und Schüler durch den Landkreis Kassel kann –im Vorgriff auf die grundsätzlich vom Land Hessen vorgesehene Lieferung von Masken für alle Schülerinnen und Schüler – zurzeit nur für die Abschlussklassen erfolgen. Für die Hinfahrt zur Schule am 27.04.2020 bitten wir die Schülerinnen und Schüler für eine eigene Bedeckung von Mund und Nase zu sorgen. Das Land hat am 24.4.2020 angekündigt, 750.000 Mund-Nase-Schutz an die Schulen zu liefern und die Zusammenarbeit mit den Schulträgern gelobt. Gerade der Landkreis Kassel ist bei der Beschaffung von Masken sehr kreativ und organisiert. Vielen Dank!
Der Landkreis Kassel weist darauf hin, dass eine Mitnahme von Schülerinnen und Schülern im ÖPNV und in der Schülerbeförderung nur mit einer Bedeckung von Mund und Nase erfolgt. Das gilt bei allen Hin- und Rückfahrten.
Das RKI empfiehlt ein generelles Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in bestimmten Situationen (ÖPNV, Büro) im öffentlichen Raum. Diese Empfehlung ist auch für den Schulbereich sinnvoll. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer klären, wie mit dieser Empfehlung im Klassenraum umgegangen wird. Mehr Infos gibt es hier: https://gesamtschule-immenhausen.de/?p=28201
Für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs gibt es verschiedene Eckpfeiler
- Zwischen den Schülerinnen und Schülern sollte im Klassenraum ein Mindestabstand von 1,5 Metern in alle Richtungen eingehalten werden.
- Die Gruppengröße soll in der Regel 15 Schülerinnen und Schüler nicht übersteigen.
- Der Unterricht sollte i. d. R. einen Umfang von mindestens 20 Wochenstunden umfassen.
Insgesamt gelten die Hygienevorschriften des Landes Hessen, die wir auf der Homepage veröffentlicht haben: https://kultusministerium.hessen.de/presse/pressemitteilung/kultusministerium-veroeffentlicht-hygiene-plan-zum-schulstart?fbclid=IwAR2xEvzYT965ecIejKeF9KsjDmzbAdWcaea0mQfLtYinBwftHW0srgUYUsg Auf der Homepage finden Sie auch unsere Konkretionen https://gesamtschule-immenhausen.de/?p=28203
Schulorganisation in Immenhausen
Die Klassen kommen nach einem neuen Stundenplan in die Schule, den Sie als PDF vorfinden: Stundenpläne der Klassen Es wird in den Fächern Mathematik, Englisch und Deutsch auf die Prüfungen vorbereitet. Der Unterricht findet von der 2. – 5. Stunde statt. Nachmittagsangebote entfallen. Schülerinnen und Schüler haben im Bus und Tram eine Maskenpflicht einzuhalten. Nach Ankunft des Busses werden sie unter Aufsicht in die Schule begleitet (Abstandsregelung!) und begeben sich auf dem Schulhof zu ihrem/ihrer FachlehrerIn und Co-FachlehrerIn laut Stundenplan. Die Immenhäuser SchülerInnen gehen auch zunächst auf den Schulhof. Die Gruppeneinteilung der Klassen übernimmt der FachleherIn auf dem Schulhof. Gemeinsam gehen die kleinen Gruppen unter Wahrung der Abstandsregeln in die Klassenräume. Der Berufsbegleitende Unterricht an der Herwig-Blankertz-Schule entfällt.
Leistungsbewertung und Versetzung
Hinsichtlich der Bewertung der Aufgaben aus den letzten vier Wochen Heimarbeit (für die restlichen Jahrgänge auch weiterhin) stellt das Kultusministerium klar, dass nach Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs keine Bewertung des Wissens und der Kompetenzen, die sich Schülerinnen und Schüler in der Zeit der Freistellung vom Unterricht angeeignet haben, im Sinne einer Leistungsbewertung gemäß § 73 HSchG erfolgen darf. Darüber waren auch die Lehrkräfte informiert.
Notwendig ist aber, dass die Lehrkräfte nach der Wiederaufnahme des Unterrichts die Lernstände der Schülerinnen und Schüler ermitteln und die Inhalte der Lernangebote aus dieser Phase aufgreifen. Nach der vertiefenden Behandlung im regulären Unterricht können diese Inhalte zu einem geeigneten Zeitpunkt auch Gegenstand von Leistungsnachweisen werden und einer Leistungsbewertung unterliegen. Ebenso ist es aus pädagogischen Erwägungen für die Lehrkraft möglich, besondere Leistungen der Schülerinnen und Schüler positiv zu berücksichtigen. Das bedeutet: Die in den aktuell gestellten Aufgaben erlernten Inhalte dürfen nach Wiederaufnahme des Unterrichts in geeigneter Weise abgefragt und benotet werden, nicht aber die konkreten Aufgaben aus den letzten Wochen. Die SchülerInnen erhalten nach einer Diagnostik Informationen zu ihrem Leistungsstand.
Grundsätzlich werden die Versetzungsentscheidungen auf der Grundlage der Noten im Jahreszeugnis getroffen. Da die Leistungsbewertung in diesem Schulhalbjahr nur eingeschränkt möglich sein wird, soll in der Regel eine Versetzung erfolgen. In den Fällen, in denen der vor der Zeit der Schulschließungen gezeigte Leistungsstand der Schülerin oder des Schülers eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsthöheren Jahrgangsstufe nicht erwarten lässt, sollen die Eltern beraten und auf die Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung hingewiesen werden. Anträge sind bis sechs Wochen vor Schuljahresende an die Zweigleiter zu richten.
Schulfahrten, Unterrichtsgänge und Betriebspraktika
Schulfahrten wie Schüleraustausche, Studien- und Klassenfahrtenkönnen aufgrund der unklaren Reiselage in vielen Regionen und Ländern bis zum Beginn der Herbstferien nicht stattfinden. Auch Betriebspraktika, Wanderungen, Exkursionen und der Besuch außerschulischer Lernorte entfallen in dieser Zeit, damit sich die Schulen in den ersten Wochen nach den Sommerferien voll auf den Unterricht und ggf. die Kompensation von ausgefallenem Lernstoff konzentrieren können. Das Land übernimmt die Kosten bei stornierten Klassenfahrten. Angesichts des noch unklaren weiteren Pandemieverlaufs sollen Schulen zudem bis auf Weiteres keine Neubuchungen von Klassenfahrten außerhalb Deutschlands für das Schuljahr 2020/21 vornehmen.
Verschiebung der Prüfungstermine
Die Haupt- und Realschulprüfungen sowie die Fachoberschulprüfungen werden zeitlich verschoben. Aufgrund der Corona-Pandemie wird der ursprüngliche Zeitplan der Abschlussprüfungen geändert, um die Schülerinnen und Schüler hinreichend auf die Klausuren vorbereiten zu können. Der Haupttermin für die Haupt- und Realschulprüfungen findet nun vom 25. bis 29. Mai statt. Als Nachtermin ist – bei attestierter Prüfungsunfähigkeit im Mai – der Zeitraum vom 8. bis 10. Juni vorgesehen. Die Schülerinnen und Schüler der Abgangsklassen sind ab dem 29.05.2020 vom Unterricht freigestellt. Weitere Informationen finden Sie hier: https://gesamtschule-immenhausen.de/?p=28199
Ergänzung der Schulordnung
Damit der Unterricht reibungslos durchgeführt werden kann und gleichzeitig der Gesundheitsschutz im Blick ist, hat die Schulleitung die Schulordnung ergänzt. Die folgenden Punkte gelten ab dem 27.4.2020 und werden am 1. Schultag mit dem Schülerinnen und Schülern besprochen: https://gesamtschule-immenhausen.de/?p=28206
Notbetreuung
Die Notbetreuung läuft ungeachtet der oben erwähnten Angaben für Kinder im Jahrgang 5/6 weiter. Alleinerziehende wurden neu in die Berechtigung. Wenn Sie berechtigt sind und diese Notbetreuung nutzen wollen, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat. Mehr Infos gibt es hier: https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/kitas-weiter-geschlossen-notbetreuung-sichergestellt
Bericht in der HNA vom 25.4.2020
Link zum HNA-Arikel: https://www.hna.de/lokales/hofgeismar/hofgeismar-ort73038/kreisteil-hofgeismar-montag-geht-es-wieder-los-schulen-fuehlen-sich-fuer-unterricht-gut-geruestet-13716469.html
Comments are closed