Der Landkreis Kassel beabsichtigt für alle Schülerinnen und Schüler, die ab dem 27.04.2020 beschult werden, eine Alltagsmaske zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung von Masken für die Schülerinnen und Schüler durch den Landkreis Kassel kann –im Vorgriff auf die grundsätzlich vom Land Hessen vorgesehene Lieferung von Masken für alle Schülerinnen und Schüler – zurzeit nur für die Abschlussklassen erfolgen. Für die Hinfahrt zur Schule am 27.04.2020 bitten wir die Schülerinnen und Schüler für eine eigene Bedeckung von Mund und Nase zu sorgen.
Der Landkreis Kassel weist darauf hin, dass eine Mitnahme von Schülerinnen und Schülern im ÖPNV und in der Schülerbeförderung nur mit einer Bedeckung von Mund und Nase erfolgt. Das gilt bei allen Hin- und Rückfahrten.
Das RKI empfiehlt ein generelles Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in bestimmten Situationen (ÖPNV, Büro) im öffentlichen Raum. Diese Empfehlung ist auch für den Schulbereich sinnvoll. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer klären, wie mit dieser Empfehlung im Klassenraum umgegangen wird.
Mit einer solchen Alltagsmaske (textile Bedeckung, Barriere, Behelfsmaske, Schal, Tuch) können Tröpfchen, die man z. B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Abstand unnötigerweise verringert wird. Im Unterricht ist das Tragen von Masken bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich. Trotz Maske sind die gängigen Hygienevorschriften zwingend weiterhin einzuhalten.
Link zum Hygieneplan des Landes Hessen: https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hkm/hygieneplan_fuer_die_schulen.pdf
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