Die Schule hat sich eine Schulordnung gegeben. Sie wurde von den Gremien der Schule, Gesamtkonferenz der Lehrer, Schülerselbstverwaltung (SV), Schulelternbeirat und Schulkonferenz erarbeitet und beschlossen und ist somit verbindlich für alle Menschen an der Freiherr-vom-Stein-Schule. Sie zeigt Recht und Pflichten auf und will damit zu einem guten Schulklima beitragen.
Grundprinzipien
Unsere Schulordnung basiert auf unseren sechs Leitwerten: Kommunikation, Wertschätzung, Mut, Zukunftsverantwortung, Miteinander und Begeisterung.
Verhalten im Schulalltag
Wir begegnen einander respektvoll, freundlich und hilfsbereit.
- Wir sind ehrlich zueinander und stehen zu den Fehlern, die wir machen.
- Wir achten darauf, dass alle ungestört lernen und arbeiten können.
- Gewalt in jeglicher Form (körperlich, verbal und digital) wird nicht geduldet.
- Wir übernehmen Verantwortung für unser eigenes Verhalten und unsere Umgebung.
- Wir kleiden uns angemessen und verzichten somit auf durchsichtige und zu kurze Kleidung.
- Caps und Jacken tragen wir nicht im Unterricht.
- Im Unterricht trinken wir keine Süßgetränke und kauen kein Kaugummi. Koffeinhaltige Getränke und Energy Drinks sind während der gesamten Schulzeit von 7:45 bis 16:20 Uhr verboten.
- Fachräume, die Sporthalle, die Mensa, die lernBibliotheken, lernForen und Toiletten haben ihre eigenen Regeln, diese beachten wir.
Rituale & Gemeinschaft
Wir starten und beenden den Unterricht pünktlich. Darum gehen die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte mit dem ersten Klingeln zu ihren Räumen. Versäumte Zeit muss ggf. am Nachmittag nachgeholt werden.
- Wir nehmen unsere Coachingtermine pünktlich und eigenverantwortlich wahr.
- Wir sorgen für Sauberkeit und Ordnung in den Lernräumen, die wir gemeinsam nutzen dürfen.
- Wir beteiligen uns aktiv in der Schulgemeinde: an Projekten, Veranstaltungen, in der SV und im Schülerparlament.
Medien- & Handynutzung
- Während der gesamten Unterrichtszeit von 7:45 Uhr bis 16:20 Uhr bleiben Handys, Kopfhörer und andere rein private Geräte ausgeschaltet und in der Tasche. Die Schule wird damit zur Smartphone-Schutzzone. Wird auf dem Schulgelände, während der allgemeinen Unterrichtszeit, gegen diese Regel verstoßen, werden die technischen Geräte von einer Lehrkraft abgenommen und verwahrt.
- Geht ein Schüler/eine Schülerin während der Unterrichtszeit zur Toilette, müssen Handy und Smartwatch im Unterrichtsraum verbleiben.
- Pausen sind grundsätzlich Medienpausen, mit Ausnahme der Mittagspause in der Spieliothek.
- Die schulische Nutzung der iPads, von Kopfhörern und Lernplattformen erfolgt verantwortungsvoll und ausschließlich zu Lernzwecken.
- Der Nutzungsvertrag für iPad, KI und WLAN wird eingehalten.
- Das Aufnehmen und Verbreiten von Bildern, Videos oder Tonaufnahmen ist ohne ausdrückliche Erlaubnis durch eine Lehrkraft verboten.
Schulgelände & Pausenregeln
- In den Pausen verhalten wir uns rücksichtsvoll, sowohl auf dem Schulhof, als auch in der Mensa.
- Grobes Verhalten, wie (Vor-)Drängeln und Schubsen, ist zu unterlassen.
- Vapes, Zigaretten, Alkohol, Drogen sowie Waffen sind auf dem gesamten Schulgelände verboten.
- Auch in den Pausen achten wir auf Sauberkeit und entsorgen unseren Müll in den Mülleimern.
- Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit nicht verlassen werden.
- Wir entziehen uns nicht der Aufsicht. Das Aufhalten in Gängen und Fluren ist in den großen Pausen verboten.
- Das Sekretariat steht in der Pause für wichtige Anliegen und dringende Fragen zur Verfügung. Schülerinnen und Schüler treten dafür einzeln ein.
- Das Lehrerzimmer ist in der Pause nur in dringenden Fällen aufzusuchen. Schülerinnen und Schüler kommen mit ihren Anliegen allein oder mit höchstens einer Begleitperson.
Umgang mit Eigentum
- Wir gehen sorgfältig mit Schulmaterialien, Möbeln und digitalen Geräten um.
- Für Schäden, die mutwillig verursacht werden, müssen wir Verantwortung übernehmen und entstandene Schäden wieder gut machen.
Bei Nichteinhaltung dieser Regeln nutzen die Lehrkräfte – je nach Härte und Häufigkeit der Verstöße – pädagogische Maßnahmen wie Gespräche, Missbilligungen, Auszeiten im Trainingsraum etc. oder in Absprache mit der Schulleitung Ordnungsmaßnahmen gemäß §82 HSchG.
