Hygieneplan für die Schulen in Hessen (Stand: 22.4.2020)

Von | 23. April 2020


Die Bestimmungen dieses Hygieneplans Corona sind verbindlich anzuwenden. Wir als Schule treffen dann vor Ort ergänzende Entscheidungen und Konkretionen. Die Schulleitung hat dazu auch die Schulordnung ergänzt. Bei Verstößen kann für den Rest des Tages vom Unterricht suspendiert werden. Wir haben die wichtigsten Punkte hier dargestellt, den Link zum kompletten Hygieneplan finden Sie unten. Besonders gilt zu beachten.

Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss auch im Schulbetrieb ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden.

Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Betreten der Schule, vor und nach 
dem Essen, vor und nach dem Toilettengang und vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Schutzmaske).
Die Händehygiene erfolgt durch ausführliches Händewaschen und/oder Desinfektion.

Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.

Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.

In den Pausen muss gewährleistet sein, dass Abstand gehalten wird.

In den Pausen muss gewährleistet sein, dass Abstand gehalten wird. Ein Pausen-/Mensaverkauf kann nicht angeboten werden.

Sportunterricht kann aus Gründen des Infektionsschutzes derzeit nicht stattfinden. Auf Chorgesang sowie das Singen im Unterricht muss verzichtet werden.

 

Wer darf in die Schule kommen?

1.Personenn mit Krankheitszeichen Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Bauch- schmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall) auf jeden Fall zu Hause bleiben.

2. Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf. Bei bestimmten Personengruppen ist das Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf höher (siehe Hinweise des Robert-Koch-Instituts: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html). Dazu zählen insbesondere Menschen mit vorbestehenden Grunderkrankungen, wie: Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck), chronische Erkrankungen der Lunge (z. B. COPD), chronische Lebererkrankungen, Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit), Krebserkrankungen, ein geschwächtes Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer 
Immunschwäche einhergeht oder durch die regelmäßige Einnahme von Medi- kamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison). Deshalb: Schülerinnen und Schüler, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Ri- siko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, sind vom Schulbetrieb weiter nach ärztlicher Bescheinigung befreit. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben.

 

Welches Verhalten ist auf dem Schulweg und in der Schule zu beachten?

  • Mindestens 1,50 Meter Abstand zu anderen Menschen halten.
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren, 
d. h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
  • Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
  • Maskenpflicht im ÖPNV

 

Was ist, wenn sich ein Schüler/Schüler in der Schule krank fühlt?

Im Falle einer akuten Erkrankung in der Schule soll, soweit vorhanden, ein Mund-Nasen-Schutz angelegt und die betroffene Person unverzüglich in einen eigenen Raum gebracht werden. Es folgt so schnell wie möglich eine Freistellung und Abholung durch die Eltern.

Link zum Hygieneplan: https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hkm/hygieneplan_fuer_die_schulen.pdf

Link zur Kursfassung: https://kultusministerium.hessen.de/presse/pressemitteilung/kultusministerium-veroeffentlich-hygiene-plan-zum-schulstart-0

 

Ergänzend dazu gibt es Ausführungshinweise unseres Schulträgers (Landkreis Kassel) vom 22.4.2020

Masken in der Schule und im Bus/Bahnverkehr

Der Landkreis Kassel beabsichtigt für alle Schülerinnen und Schüler, die ab dem 27.04.2020 beschult werden, eine Alltagsmaske zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung von Masken für die Schülerinnen und Schüler durch den Landkreis Kassel kann –im Vorgriff auf die grundsätzlich vom Land Hessen vorgesehene Lieferung von Masken für alle Schülerinnen und Schüler – zurzeit nur für die Abschlussklassen erfolgen. Für die Hinfahrt zur Schule am 27.04.2020 bitten wir die Schülerinnen und Schüler für eine eigene Bedeckung von Mund und Nase zu sorgen.

Der Landkreis Kassel weist darauf hin, dass eine Mitnahme von Schülerinnen und Schülern im ÖPNV und in der Schülerbeförderung nur mit einer Bedeckung von Mund und Nase erfolgt. Das gilt bei allen Hin- und Rückfahrten.