Ergänzung zur Schulordnung der Freiherr-vom-Stein-Schule Immenhausen

Von | 23. April 2020

Oberstes Ziel ist der Gesundheitsschutz für alle Menschen in der Schule. Deshalb hat die Schulleitung am 22.4.2020 eine Ergänzung zur Schulordnung entschieden. Dies gilt ab 27.4.2020 bis vorläufig zum Beginn der Sommerferien 2020.

  1. In Hessen gilt in allen Geschäften und Öffentlichen Verkehrsmitteln ab 27.4.2020 eine Mund-Nasen-Maskenpflicht. Alle Schülerinnen und Schüler sind deshalb verpflichtet, im Schulbus oder in der RegioTram eine Alltagsmaske zu tragen. Wer keinen Schutz trägt, wird von den ÖPNV nicht mitgenommen. Die Alltagsmasken werden auf dem Schulgelände sicher weggesteckt, damit sie auf dem Heimweg wieder genutzt werden können und können auch in der Schule getragen werden. Näheres wird in den Klassen besprochen und ggf. entschieden.
  2. Die überall aktuell gültige Abstandsregel (1,5 bis 2 Meter Abstand bis zur nächsten Person) gilt auch auf dem Schulweg und in der Schule. Sie ist – nach Möglichkeit – im auch Bus und Tram zu beachten. Der Abstand ist auch bei Gesprächen mit Mitschüler, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schule (Sekretärinnen, Hausmeister, Reinigungskräften, Schulsozialarbeiterinnen) und Lehrkräften einzuhalten.
  3. Händeschütteln, Berührungen und Umarmungen sind untersagt.
  4. Die allgemeine Kontaktbeschränkung gilt auch auf dem Schulweg und in der Schule. Man darf maximal mit einer weiteren Person gemeinsam unterwegs sein. Besonders auf dem Schulhof sind dem entsprechend Gespräche und Treffen in Gruppen untersagt.
  5. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass auch das Verlassen des Schulgeländes oder das Rauchen auf dem Schulgelände und Schulweg weiterhin untersagt ist.
  6. Schülerinnen und Schüler mit einer Vorerkrankung (Lunge, Herz, Immunsystem, Krebs…) sind vom Schulbetrieb weiter befreit.
  7. Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Bauch- schmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall) auf jeden Fall zu Hause bleiben.
  8. Wer während der Schulzeit Krankheitssymptome bei sich feststellt, meldet sich unverzüglich im Sekretariat.
  9. Der Bereich vor und im Sekretariat ist jeweils nur für eine Person geöffnet.
  10. Der Bereich vor dem Lehrerzimmer ist für Schülerinnen und Schüler gesperrt. Alle Klassengeschäfte werden mit den zuständigen Lehrkräften im Klassenraum bzw. davor besprochen.
  11. Es gibt aktuell keinen Mensabetrieb. Geschäfte außerhalb der Schule dürfen nicht aufgesucht werden.
  12. Der Toilettenbereich kann nur von einzelnen Schülerinnen und Schülern betreten werden. Vor und nach dem Toilettenbesuch sind die Hände zu waschen. Auch sonst ist auf Handhygiene zu achten.
  13. Wer niesen oder husten muss, niest/hustet in die Armbeuge, nicht in die Hand oder in die Luft.
  14. Das Spucken auf den Schulhof oder schon gar nicht gezielt in Richtung von Menschen ist untersagt.
  15. In der Pause werden verhalten sich die Gruppen wie folgt: Gruppe 1 nimmt im Klassenraum ihre Mahlzeit am Platz zu sich – vorher werden die Hände gewaschen; Gruppe 2 geht mit der Lehrkraft, bei der sie vorher Unterricht hatte ohne Pausenbrot auf den Schulhof. Um 10:15h wechseln die Gruppen und werden von den Lehrkräften, die in der 4.+5. Stunde Unterricht haben, übernommen. Zu Beginn der 1. Schulstunde und nach der 1. großen Pause werden die Hände gewaschen.
  16. Gelüftet (Stoßlüftung) wird nach Bedarf, zu mindestens in der Pause.
  17. Das Schulgelände ist auch weiterhin außerhalb der Schulzeit gesperrt. Es darf während der Schulzeit nur von den Klassen betreten werden, die Unterricht haben.
  18. Die Wegeführung an der Schule ist einzuhalten. Hierfür sind die Bodenmarkierungen in den Klassenräumen und die Anweisungen des Lehrpersonals beim Zugang und Abgang  zu den Klassenräumen und von und zu den Warteplätzen der Schulbushaltestelle zu beachten.

Bei Verstoß gegen diese Regeln kann der Schüler / die Schülerin direkt für den Rest des Tages vom Unterricht suspendiert werden. Eine Verwarnung muss nicht erfolgen.

Beschlossen von der Schulleitung am 22.4.2020