Elterninformation: Meldepflicht für Infektionskrankheiten

Von | 26. September 2014

Neues Schullogo buntWenn Kinder an einer ansteckenden Krankheit leiden und in die Schule kommen, ist die Gefahr groß, dass es andere Kinder und Lehrer ansteckt. Zum Schutz vor solchen schwerwiegenden Konsequenzen regelt das Infektionsschutzgesetz verbindlich, welche Mitwirkungspflichten Eltern haben. Darüber wurden alle Eltern mit einem Infozettel informiert, der bis zum 10.10.14 an die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer zurückgegeben werden muss. Hier ist das Schreiben nochmals zum Download: Elternschreiben Infektionskrankheiten 2014