Corona-Hygieneplan ab 2. Mai 2022

Von | 25. April 2022

Ab Montag, den 2. Mai 2022, ist durch das Land Hessen Folgendes geplant: Die Testpflicht wird in den Schulen aufgehoben. Wir werden allen Schülerinnen und Schülern sowie unserem Personal wöchentlich zwei Tests für die freiwillige Testung zu Hause zur Verfügung stellen. Diese Tests erhalten die Kinder auf Wunsch montags in den Schulen. Die Klassen 5-8 in der 1. Pause, und in der 2. Pause die Klassen 9-10.

Es entfällt die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler vom Präsenzunterricht abzumelden. Bislang abgemeldete Schülerinnen und Schüler nehmen wieder am Präsenzunterricht teil. Davon ausgenommen werden können auf Antrag Schülerinnen und Schüler, die selbst oder bei denen Angehörige ihres Haushalts im Fall einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgrund einer ärztlich bestätigten Vorerkrankung oder Immunschwäche dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären.

 

1.Hygienemaßnahmen

  1. a) Persönliche Hygienemaßnahmen

Folgende Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind zu ergreifen:

  • regelmäßiges Händewaschen (Händewaschen mit Seife für 20 bis 30 Sekunden)
  • Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge

oder in ein Taschentuch)

  • möglichst wenig Körperkontakt (z. B. persönliche Berührungen, Umarmungen,

Händeschütteln), sofern sich der Körperkontakt nicht aus unterrichtlichen oder pädagogischen Notwendigkeiten ergibt

 

  1. b) Regelungen zum Tragen einer medizinischen Maske

Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske in Schulen besteht nicht mehr.

Im Fall einer Infektion wird empfohlen, in der betroffenen Klasse oder Lerngruppe für den

Rest der Woche medizinische Masken zu tragen.

 

  1. c) Raumhygiene

Klassenräume sollten regelmäßig gelüftet werden. Um sich vor infektiösen Partikeln zu schützen, sollte pro Stunde ein dreifacher Luftwechsel erfolgen. Das bedeutet, dass die Raumluft dreimal pro Stunde komplett gegen Frischluft von außen ausgetauscht wird. Dies wird idealerweise wie folgt erreicht: Während des Unterrichts wird alle 20 Minuten gelüftet. Alle Fenster müssen weit geöffnet werden (Stoßlüften). Je größer die Temperaturdifferenz zwischen innen und außen ist, desto effektiver ist das Lüften. Daher ist bei kalten Außentemperaturen im Winter ein Lüften von ca. 3-5 Minuten ausreichend. An warmen Tagen muss länger gelüftet werden (ca. 10-20 Minuten). Bei heißen Wetterlagen im Hochsommer, wenn die Lufttemperaturen außen und innen ähnlich hoch sind, sollten die Fenster durchgehend geöffnet bleiben. Zudem soll über die gesamte Pausendauer gelüftet werden, auch während der kalten Jahreszeit. Noch besser als Stoßlüften ist Querlüften. Das bedeutet, dass gegenüberliegende Fenster gleichzeitig weit geöffnet werden. (…) Ist eine Stoßlüftung oder Querlüftung nicht möglich, weil z. B. die Fenster nicht vollständig geöffnet werden können, muss durch längere Lüftungszeit und Öffnen von Türen ein ausreichender Luftaustausch ermöglicht werden.

 

2.Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht

Schülerinnen und Schüler können von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit werden, wenn sie selbst oder Angehörige ihres Haushalts im Fall einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgrund einer ärztlich bestätigten Vorerkrankung oder Immunschwäche dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären. Der Erlass „Umgang mit ärztlichen Attesten“ vom 18. September 2020 (Az. 000.256.000-000107) gilt insoweit fort. Die partielle Befreiung für einzelne Tage, Fächer oder einzelne schulische Veranstaltungen ist nicht zulässig. Befreite Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an einem von der Schule angebotenen Distanzunterricht teilzunehmen. Ein Anspruch auf bestimmte Formen des Unterrichts besteht nicht. Die Lehrkräfte sind aufgefordert, die Auswirkungen des Distanzunterrichts auf die betroffenen Schülerinnen und Schüler zu beobachten und geeignete Maßnahmen gemäß dem Leitfaden „Schulbetrieb im Schuljahr 2021/2022 – Planungsszenarien für die Unterrichtsorganisation“ zu treffen.

 

3.Infektionsschutz beim Sport- und Musikunterricht sowie Religion, Ethik

Die fächerspezifischen Regelungen für den Sportunterricht und Musikunterricht aus den ehemaligen Anlagen 2 und 3 entfallen. Der Unterricht kann also wieder normal erteilt werden. Es gelten die allgemeinen Hygienevorgaben. Es können wieder schulübergreifende Sport-Wettbewerbe ohne Einschränkungen stattfinden und für die Fächer Sport und Musik die Beschränkungen weitestgehend aufgehoben werden.

 

4.Betriebspraktika

Im Schuljahr 2021/2022 werden die Betriebspraktika an den allgemeinbildenden Schulen wieder regulär gemäß den Vorgaben der Verordnung für Berufliche Orientierung in Schulen (VOBO) vom 17. Juli 2018 durchgeführt. Schülerinnen und Schüler, die z. B. im Rahmen eines Praktikums in einer Einrichtung oder in einem Unternehmen tätig sind, für die eine einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt, unterliegen dieser Vorgabe. Die Impfvorsorge ist daher rechtzeitig vor Beginn des Praktikums bzw. der berufs-/fachpraktischen Ausbildung zu berücksichtigen, dies gilt insbesondere für den Bereich der Pflege. Die Schulen sollten Schülerinnen und Schüler rechtzeitig auf die notwendige Impfvorsorge als Voraussetzung für die Absolvierung von Praktika in diesen Einrichtungen hinweisen.

 

5.Schülerfahrten

Für Schulfahrten gelten die Vorgaben am Zielort.

 

6.Veranstaltungen

Schulveranstaltungen (z. B. Veranstaltungen der Schülervertretung, Ausflüge) sind – soweit pädagogisch in dieser herausfordernden Zeit erforderlich und schulorganisatorisch vertretbar – zulässig.

 

Die aktuellen Informationen können auf der Homepage des Kultusministeriums unter

https://kultusministerium.hessen.de/Schulsystem/Corona sowie auf der Homepage des

Sozialministeriums unter https://soziales.hessen.de/Corona abgerufen werden.

 

Elternbrief des Kultusministeriums: https://kultusministerium.hessen.de/sites/kultusministerium.hessen.de/files/2022-03/ministerschreiben_an_die_schuelerinnen_und_schueler_und_eltern_vom_28.03.2022.pdf

Quelle und Informationen: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/corona/kultusminister-lorz-stellt-fahrplan-fuer-die-kommenden-wochen-in-den-schulen-vor