Verspätungen durch Baustellen sind entschuldigt

Wenn ein Schüler oder eine Schüler eine Verspätung hat, die nicht im eigenen Verschulden liegt, z.B. weil durch die Gleisarbeiten die Bahnen später angekommen sind oder Übergänge gesperrt waren, sind diese Zeiten selbstverständlich automatisch entschuldigt. Die Schülerinnen und Schüler müssen das nur mündlich bei der jeweiligen Lehrkraft angeben! 

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