Wahl der Schulkonferenz

„Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach Ablauf der zweijährigen Amtsperiode ist im Schuljahr 2023/2024 gemäß §§ 128 ff des Hessischen
Schulgesetzes i. d. F. vom 14.06.2005 (GVBI. I S.442) an unserer Schule für die Amtszeit von zwei Jahren die Neuwahl der Schulkonferenz durchzuführen, die für unser Schulleben bedeutsame Beratungs- und Entscheidungsrechte hat. Da drei Vertreter der Schülerschaft im März 2023 neu gewählt wurden, ist für die Schülerschaft nur ein neues Mitglied zu wählen. Zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder dieser Schulkonferenz erlasse ich hiermit gem. § 3 der Konferenzordnung folgendes Wahlausschreiben:“ Wahlausschreiben-FvSS-2023-24

 

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