Ab 2. Februar: Maskenpflicht in Schulbussen aufgehoben – Empfehlung zum Tragen und Pflicht bei Infektion bleibt

Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Bussen und Bahnen fällt in Hessen am 2.2.23. Damit ist auch die Maskenpflicht in Schulbussen und der Tram beendet. Allerdings bleibt es bei der generellen Empfehlung, sich mit FFP2-Masken vor Ansteckung und mit der Impfung gegen schwere Krankheitsverläufe zu schützen, heißt es in einer Pressemitteilung des Sozialministeriums. Es besteht weiterhin eine Maskenpflicht, wenn man sich mit Corona angesteckt hat und während einer positiven Testung Bus und Bahn benutzt oder am Unterricht teilnehmen will. 

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