Information: AG-Pflicht im G-Zweig

Für Kinder im G-Zweig gilt – wie auf dem Einwahlzettel steht: Im Jahrgang 5-10 müssen insgesamt vier AG-Stunden bei einer Lehrkraft („Sternchenkurse“) belegt werden. Dokumentiert wird das durch eine Zeugnisnote im Zeugnis. Eine AG hat pro Jahr zwei Wochenstunden. Man kann also entweder zwei AGs ein Jahr belegen oder auch vier Halbjahre verschiedene Angebote.

Wenn man die vier Stunden voll hat, kann man selbstverständlich auch trotzdem weiter an einer AG teilnehmen. Auch diese werden dann benotet, wenn es von einer Lehrkraft durchgeführt wird. AGs bei externen Kräften werden durch eine Urkunde dokumentiert, aber nicht benotet.

Und hier finden Sie die ausführlichen Kursbeschreibungen: https://gesamtschule-immenhausen.de/wp-content/uploads/Ganztagsangebote-2022-2023-Kursbeschreibung.pdf

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