Um- und Anmelden für AG-Angebote zum Halbjahr bis 31.1.23 möglich

Von | 10. Januar 2023

Eine Ab- und Anmeldung bei schulischen Arbeitsgemeinschaften ist in der Regel im Schuljahr nicht möglich, allerdings zum Halbjahreswechsel. Jetzt kann man sich noch für die AGs im 2. Halbjahr anmelden oder abmelden. Der An- und Abmeldezettel ist hier zu finden: Abmeldung Ganztag Anmeldung Ganztag

Er muss bis zum 30.1.23 im Sekretariat abgegeben werden. Hier gibt es die Übersicht über die laufenden AG-Angebote: Wochenübersicht Ganztag 2022-23

Hier finden Sie noch einmal den kompletten Einwahlzettel: https://gesamtschule-immenhausen.de/wp-content/uploads/Ganztagsangebote-2022-2023-Einwahl.pdf

Und hier finden Sie die ausführlichen Kursbeschreibungen: https://gesamtschule-immenhausen.de/wp-content/uploads/Ganztagsangebote-2022-2023-Kursbeschreibung.pdf

Für Kinder im G-Zweig gilt – wie auf dem Einwahlzettel steht: Im Jahrgang 5-10 müssen insgesamt vier AG-Stunden bei einer Lehrkraft („Sternchenkurse“) belegt werden. Dokumentiert wird das durch eine Zeugnisnote im Zeugnis. Eine AG hat pro Jahr zwei Wochenstunden. Man kann also entweder zwei AGs ein Jahr belegen oder auch vier Halbjahre verschiedene Angebote. Wenn man die vier Stunden voll hat, kann man selbstverständlich auch trotzdem weiter an einer AG teilnehmen. Auch diese werden dann benotet, wenn es von einer Lehrkraft durchgeführt wird. AGs bei externen Kräften werden durch eine Urkunde dokumentiert, aber nicht benotet.

Bei Fragen steht Herr Leitschuh gerne zur Verfügung. Sein Büro ist neben der Schulsozialarbeit. Per Mail ist er unter marcus.leitschuh@schule.hessen.de zu erreichen.