Um den Präsenzunterricht in den unsicher bleibenden Zeiten aufrechterhalten zu können, sollen nach dem derzeitigen Stand der Planungen die aktuell geltenden Maßnahmen auch nach den Weihnachtsferien unverändert fortgesetzt werden. Das bedeutet für den Schulbetrieb ab Montag, den 10. Januar 2022, nach jetzigem Planungsstand:
Es wird grundsätzlich eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz bis auf Weiteres bestehen bleiben.
Schülerinnen und Schüler, die weder geimpft noch genesen sind, müssen für die Teilnahme am Präsenzunterricht dreimal pro Woche einen negativen Testnachweis erbringen, wobei die Testung am Beginn jedes Schultags nicht länger
als 48 Stunden zurückliegen darf (Ausnahme: 14 Tage tägliche Testpflicht bei einem positiv bestätigten PCR-Test in der Klasse/Lerngruppe).
Auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler erhalten mindestens einmal pro Woche ein Testangebot in der Schule.
Aktuelle Informationen finden Sie hier: https://kultusministerium.hessen.de/Schulsystem/Corona
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