Wahlausschreibung Schulkonferenz

Nach Ablauf der zweijährigen Amtsperiode ist zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 gemäß §§ 128 ff des Hessischen Schulgesetzes i. d. F. vom 14.06.2005 (GVBI. I S.442) an unserer Schule für die Amtszeit von zwei Jahren
die Neuwahl der Schulkonferenz durchzuführen, die für unser Schulleben bedeutsame Beratungs- und Entscheidungsrechte hat. Weitere Informationen finden Sie hier: Wahlausschreiben FvSS 2021

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