Was passiert, wenn eine Schülerin / ein Schüler in der Schule positiv getestet wird?

Die Schule meldet dem zuständigen Gesundheitsamt jeden positiven Test… Jede bzw. jeder positiv getestete Schülerin bzw. Schüler muss sich umgehend in Quarantäne begeben und ist gehalten, unverzüglich einen PCR-Test durchführen zu lassen. Gehen Sie dafür bitte zu Ihrem Kinder- bzw. Hausarzt. Weitere Teststellen finden Sie hier: https://www.corona-test-hessen.de

Das Ergebnis müssen Sie der Schule mitteilen. Das Kind darf erst dann wieder in die Schule kommen, wenn dieser PCR-Test negativ war!

(…) Um ein Ausbreiten des Virus in der Klasse zu unterbinden, müssen die Mitschülerinnen und -schüler nach einem bestätigten Corona-Fall 14 Tage sich jeden Tag testen.

Wie sich Eltern und andere Haushaltsangehörige von positiv getesteten Schülerinnen und Schülern verhalten müssen und welche Quarantäne-Bestimmungen gelten, können Sie hier nachlesen: https://www.hessen.de/Handeln/Corona-in-Hessen/Quarantaene

 

Wann muss ich mich in Quarantäne begeben?

Personen, bei denen eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus auf Grundlage einer Testung mittels PCR-Test nachgewiesen ist, sind verpflichtet,

  • sich unverzüglich nach Erhalt dieses Testergebnisses auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder in eine andere eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben und
  • sich für einen Zeitraum von vierzehn Tagen nach Vornahme des zugrundeliegenden Tests ständig dort abzusondern.

Personen, die mit einer anderen Person, bei der eine Infektion mit SARS-CoV-2 mittels einer PCR-Test nachgewiesen wurde, in einem Hausstand leben, sind verpflichtet,

  • sich unverzüglich nach Erhalt des Testergebnisses der/des Haushaltsangehörigen auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder in eine andere eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben und
  • sich für einen Zeitraum von vierzehn Tagen nach Vornahme des zugrundeliegenden Tests ständig dort abzusondern.

(…) Die Selbstquarantäne gilt auch für Personen bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 auf Grundlage eines Antigen-Tests nachgewiesen ist. Sie müssen bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses unverzüglich einen PCR-Test durchführen. Die Absonderung wird für die Dauer, die zur Durchführung eines PCR-Tests erforderlich ist, ausgesetzt. Mit Erhalt des PCR-Testergebnisses, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt, endet die Absonderung. Bestätigt der PCR-Test die Infektion, verlängert sich die Dauer der Absonderung dadurch nicht.

Wie verhalte ich mich in der Quarantäne?

Das zuständige Gesundheitsamt ist unverzüglich

  • über den Erhalt eines positiven PCR-Testergebnisses zu informieren.
  • zu informieren, wenn typische Symptome einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus wie Fieber, trockener Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt des Testergebnisses auftreten.

Für die Zeit der Absonderung unterliegen die Betroffenen der Beobachtung durch das zuständige Gesundheitsamt. Sie sind zur Kooperation verpflichtet. Das zuständige Gesundheitsamt kann auf Antrag bei Vorliegen wichtiger Gründe von der Pflicht zur Absonderung befreien oder Auflagen anordnen.

 

Freitestung

Nach einem positiven PCR-Test können asymptomatische Personen, die geimpft oder genesen sind, sich am fünften Tag nach dem positiven Test freitesten (PCR-Test).

Asymptomatische Kinder und Schülerinnen und Schüler können sich mittels PCR-Test am siebten Tag nach dem positiven Test (auch Schnelltest) freitesten. 

Für Haushaltsangehörige ist eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne durch einen PCR-Test frühestens am fünften Tag der Quarantäne bzw. einen Antigen-Test frühestens am siebten Tag der Absonderung möglich durch Vorlage des negativen Testergebnisses beim zuständigen Gesundheitsamt.

Personen, die z.B. für den Präsenzunterricht in der Schule einer verpflichtenden regelmäßigen Testung auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 unterliegen, kann ein Antigen-Test bereits ab dem fünften Tag der Quarantäne erfolgen.

 

Weitere Fragen und Antworten zum Thema Corona in Hessen finden Sie hier:

https://kultusministerium.hessen.de/Schulsystem/Corona/FAQ-Corona

 

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