Quarantänebestimmungen Einreisende – auch Schülerinnen und Schüler – aus Risikogebieten

Von | 16. Oktober 2020

Quarantänebestimmungen und Coronatests für Einreisende: Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland nach Hessen einreisen und sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet für Infektionen mit SARS-CoV-2 aufgehalten haben, müssen zwei Wochen in Quarantäne, wenn Sie nicht einen aktuellen (!) negativen Corona-Test vorlegen können. Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler. Welche Gebiete Risikogebiete für Infektionen mit SARS-CoV-2 sind, wird durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat festgestellt und durch das Robert-Koch Institut veröffentlicht. Sie können auch direkt auf die hinterlegten Begriffe klicken. Die Personen sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten. Es ist in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören. Wie kann ich mich testen lassen, wenn ich nach Einreise aus einem Risikogebiet auf direktem Weg in der eigenen Häuslichkeit angekommen bin? Melden Sie sich umgehend bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt, das Sie für den Arztbesuch von der Quarantänepflicht befreien kann.  Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt oder in einem Testzentrum Ihrer Wahl. Zum Nachweis Ihrer Reise halten Sie ggf. Unterkunftsbuchungen bereit. Bis zum Testergebnis fallen Sie unter die geltenden Quarantänebestimmungen. Erst mit negativem Ergebnis sind Sie hiervon befreit. Bitte beachten Sie, dass die Testung nur binnen 72 Stunden nach der Einreise kostenlos ist. Überschreiten Sie diese Zeit, müssen die Testkosten privat getragen werden. Weitere Informationen finden Sie hier: https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/quarantaenebestimmungen-fuer-rueckreisende