Handynutzung: Unsere Regeln ab Schuljahr 2020/21

Von | 16. August 2020

Regel 1: Digitale Endgeräte dürfen in die Schule mitgebracht werden. Es besteht kein Versicherungsschutz über die Schule bei Beschädigung oder Diebstahl!

Regel 2: Während der gesamten Unterrichtszeit bleiben Smartphones und andere digitale Endgeräte in einem komplett geräuschlosen Zustand und sind unsichtbar zu verstauen. Das Hantieren mit diesen Geräten gilt als Unterrichtstörung und wird als solche behandelt. Ausnahmen können von der Schulleitung oder der jeweiligen Lehrperson ausgesprochen werden. Kopfhörer sind nicht gestattet.

  • Die Benutzung von elektronischen Geräten ist insbesondere in den sanitären Anlagen und Umkleiden verboten!
  • Die Nutzung von digitalen Endgeräten und Kopfhörern ist in der Mittagspause in der Zeit von 14 – 15 Uhr in der Spielothek (und nur da!) erlaubt.

Regel 3: Smartphones dürfen im Unterricht nur mit Erlaubnis der Lehrperson zu Lernzwecken genutzt werden. Bei der Arbeit mit den Geräten sind die Anweisungen der Lehrperson zu befolgen.

Regel 4: Das Erstellen und Verbreiten von Bildern, Videos, Textmitteilungen und Sounddateien ist ohne Erlaubnis der Lehrperson und der Person, die auf den Aufnahmen zu sehen / hören ist, nicht erlaubt.

Regel 5: Während Klassenarbeiten und Prüfungen ist das Nutzen von Smartphones und anderen digitalen Endgeräten verboten. Eine Nutzung wird als Täuschungsversuch gewertet. Vor dem Verlassen des Klassenraumes während Klassenarbeiten / Prüfungen ist das digitale Endgerät bei der aufsichtsführenden Lehrkraft abzugeben.

Regel 6: Wenn gegen die Ordnung verstoßen wird, hat die Lehrperson das Recht, das Gerät vorübergehend einzuziehen. Das Gerät kann nach Schulschluss am Lehrerzimmer abgeholt werden.

Regel 7: Bei zwei Verstößen gegen diese Ordnung werden die Erziehungsberechtigten zu einem Gespräch mit dem Klassenlehrer einbestellt. Beim dritten Verstoß wird zudem eine schriftliche Missbilligung erteilt, die die Herabsetzung der Note im Sozialverhalten um eine Notenstufe bewirkt. Jeder weitere Verstoß sowie Verstöße besonders schweren Ausmaßes können zu sofortigen Ordnungsmaßnahmen führen.

Regel 8: Wenn der Verdacht besteht, dass sich auf einem digitalen Endgerät strafbare Inhalte (z.B. Videos oder Bilder) befinden, muss die Schule die Polizei einschalten.

Die Nutzung der Corona-WarnApp wird empfohlen. Deshalb darf das Smartphone auch geräuschlos in der Schule in Betrieb bleiben.

Hinweis: Jegliche Nutzung von Smartphones und anderer digitalen Endgeräte liegt in der Verantwortung der Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern. Ebenfalls übernimmt die Schule keine Gewährleistung bei Diebstahl oder Zerstörungen der digitalen Endgeräte.