Zentrale Abschlussarbeiten im Schuljahr 2019/2020

Das Hessische Kultusministerium hat in einem aktuellen Rundschreiben vom 29.4.2020 darauf hingewiesen, dass an den Durchführungsbestimmungen zu den zentralen Abschlussarbeiten vom 17.10.2019 sowie den ergänzenden Regelungen zu den Durchführungsbestimmungen vom 24.04.2020, unter Berücksichtigung leicht veränderter Maßgaben festgehalten wird. Die Informationen fassen wir hier aktualisiert zusammen:

Die schriftlichen Prüfungen werden im Zeitraum vom 25.05. bis zum 29.05.2020 durchgeführt:

Prüfungsabfolge für den Haupttermin Datum Bildungsgang Hauptschule Bildungsgang Realschule
Montag 25.05.2020 Mathematik 135 min. Deutsch 180 min.
Mittwoch 27.05.2020 Deutsch 180 min. Englisch 135 min.
Freitag 29.05.2020 Englisch 135 min. Mathematik 135 min.

 

Die schriftlichen Prüfungen des Nachtermins werden im Zeitraum vom 08.06. bis zum 10.06.2020 durchgeführt: 

Prüfungsabfolge für den Nachtermin Datum Bildungsgang Hauptschule Bildungsgang Realschule
Montag 08.06.2020 Mathematik Deutsch
Dienstag 09.06.2020 Deutsch 1. Fremdsprache
Mittwoch 10.06.2020 Englisch Mathematik

 

Der Unterricht am 26. und 28. Mai entfällt. Er soll zum eigenen Lernen genutzt werden.

Nach Beendigung der Hauptprüfungsphase am 29. Mai 2020 werden die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen vom Unterricht freigestellt. Es findet weder Präsenzunterricht noch Homeschooling statt. Die Zeugnisübergabe ist am Schuljahresende. Sie kann aber nicht  – wie sonst – in der Jahnturnhalle oder einem anderen Ort als große Veranstaltung durchgeführt werden, da Schulveranstaltungen aktuell untersagt sind. Die Schulleitung überlegt, wie, wann und wo die Zeugnisse in einer anderen Form überreicht werden können.

Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler den Haupttermin und den Nachtermin (8.-10. Juni 2020) aus Gründen, die sie oder er nicht zu vertreten hat (insbesondere Erkrankung, Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe, Quarantäne), so erhält sie oder er die Möglichkeit, die Prüfung spätestens bis zum Ende der Sommerferien nachzuholen. Die Termine für die Nachprüfung werden in Absprache mit dem jeweils zuständigen Staatlichen Schulamt festgelegt.

 

Prüfungstag

  1. Die schriftlichen Prüfungen beginnen landeseinheitlich um 9.00 Uhr. Ihre Kinder sollten – wenn Sie mit Bus und Bahn kommen – zur Sicherheit zur ersten Stunde anreisen. Wir empfehlen, dass alle Kinder um 8.30 Uhr da sind und sich in Ruhe auf die Prüfung vorbereiten können. Bitte beachten Sie, dass die Mensa nicht geöffnet hat und die Kinder ausreichend Getränke und Essen dabei haben. Die Schulleitung sorgt dafür, dass die Lage der Prüfungsräume und die Anordnung der Sitzplätze für alle Schülerinnen und Schüler ein ungestörtes und eigenständiges Arbeiten, unter den bereits bekannten sowie geltenden Hygienebedingungen und Abstandsregelungen, gewährleistet.
  2. Die Arbeit wird in der Lerngruppe geschrieben, in der die Kinder jetzt mit 10 Schülerinnen und Schülern beschult werden.
  3. Mit der Aufsicht ist in der Regel eine Lehrkraft betreut, die das Fach in der jeweiligen Lerngruppe seit dem 27.04.2020 unterrichtet hat. Sie kann sich die Zeit auch mit der Hauptlehrkraft teilen. Alle Lehrkräfte des Faches der Lerngruppe treffen sich um 7.00 Uhr zur Vorbesprechung.
  4. Vor der Ausgabe der Prüfungsarbeiten werden die Schülerinnen und Schüler befragt, ob sie sich prüfungsfähig fühlen. Das Ergebnis der Befragung wird in einem Protokoll festgehalten.
  5. Ist eine Schülerin oder ein Schüler krank, so ist die Schule bis 8 Uhr telefonisch zu benachrichtigen. Der Schule ist innerhalb von drei Unterrichtstagen ein ärztliches Attest vorzulegen.

Sollten während der Prüfungsdurchführung Krankheitssymptome bei einer Schülerin oder einem Schüler auftreten, ist zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Prüfungsablaufs und zum Schutz der Gesundheit der weiteren Anwesenden der betreffende Prüfling von der Prüfung auszuschließen. Das Schulgelände muss daraufhin sofort verlassen werden. Eine Wiederaufnahme der Beschulung kann erst nach Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt oder aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung erfolgen.

  1. Bei Prüfungsteilnahme von Schülerinnen und Schülern einer definierten Risikogruppe, die entsprechend vom Schulbesuch freigestellt waren, wird die Gestaltung und Organisation der äußeren Bedingungen gemäß geltendem Hygieneplan berücksichtigt. Hier bitten wir die Eltern, mit der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer Kontakt aufzunehmen.
  2. Da die Klassen getrennt werden, steht der Englischtext als mp3 zum Download durch die Zweigleiter am 26.5.2020 bereit.

Korrektur- und Korrekturbesprechungen

  1. Die Korrekturbesprechungen für die Lehrkräfte finden vom 8. – 10.6.2020 als Telefonberatungsmöglichkeit statt. Nähere Informationen folgen.
  2. Da die Korrekturzeit in diesem Jahr verkürzt ist, werden die Zweigleiter mit den damit betrauten Lehrkräften Absprachen für Freistellungen treffen.

 

Ergebnisse

  1. Zur Ergebniserfassung nutzen die jeweiligen Lehrkräfte die Excel-Liste, die die Zweigleiter zur Verfügung stellen. Hier werden die Noten automatisch errechnet. Diese Liste wird von den Zweigleitern und Herrn Noll in die LUSD-Datenbank eingetragen. Über den Termin der Abgabe der EXCEL-Listen werden wir noch informieren.
  2. Die Ergebnisse der zentralen Abschlussarbeiten und die Notenspiegel der Klassen werden den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern in schriftlicher Form bis zum 19. Juni 2020 mitgeteilt. Sie erhalten diese Briefe per Post.
  3. Die Zeugniskonferenzen finden – wie gewohnt – am Schuljahresende statt. Bei diesen Konferenzen wird auch über die Eignung entschieden. Da es sich um ein Abschlusszeugnis handelt, wird das gesamte Schuljahr einfließen, also auch das 1. Halbjahr und natürlich die Abschlussarbeit, ebenso die Projektprüfung/Präsentationsprüfung.

Stand: 4.5.2020

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