Information zur Meldepflicht bei Infektionskrankheiten

Von | 11. September 2015

Neues Schullogo buntWenn ein Kind an einer ansteckenden Krankheit leidet und in die Schule kommt, ist die Gefahr hoch, dass es andere Kinder und Lehrer ansteckt. Gerade bei Kindern und Lehrern mit einem geschwächten Immunsystem und schwangeren Kolleginnen kann es zu schweren Verlaufen und Folgeschaden kommen. Das wollen wir alle nicht. Zum Schutz vor solchen schwerwiegenden Konsequenzen regelt das Infektionsschutzgesetz verbindlich, welche Mitwirkungspflichten Eltern haben, wenn das Kind an einer ansteckenden Krankheit leidet. Mehr Informationen gibt es in einer Elterninformation, die in allen Klassen verteilt wurde und auch hier als Download zur Verfügung steht: Elterninformation Infektionskrankheiten