Für die Schülerinnen und Schüler in Hessen besteht die Möglichkeit, von der 1. bis einschließlich der 10. Jahrgangsstufe freiwilligen Zusatzunterricht in der eigenen Herkunftssprache zu besuchen. Das Angebot richtet sich an die Schülerinnen und Schüler, die eine bestimmte Sprache zuhause als Familiensprache sprechen. Es ist abhängig davon, ob ein entsprechendes Abkommen mit dem Herkunftsland besteht und wie viele Schülerinnen und Schüler sich für die Teilnahme entscheiden.
Nimmt Ihr Kind bereits am Herkunftssprachenunterricht teil und möchte ihn fortführen? Dann ist eine Rückmeldung nur nötig, wenn Ihr Kind im Sommer von der 4. in die 5. Jahrgangsstufe einer anderen Schule wechselt.
Nimmt Ihr Kind bislang noch nicht am Herkunftssprachenunterricht teil und möchte im neuen Schuljahr erstmals den Herkunftssprachenunterricht besuchen? Dann füllen Sie bitte den unteren Abschnitt aus und geben Sie ihn bei der Klassenlehrkraft Ihres Kindes ab.
Voraussetzung ist die entsprechende Staatsbürgerschaft oder aber die entsprechende Staatsbürgerschaft mindestens eines Elternteils. Derzeit wird im Schulamtsbereich Kassel herkunftssprachlicher Unterricht in den Sprachen Kroatisch, Portugiesisch, Spanisch und Türkisch an zentralen Standorten in Verantwortung der einzelnen Herkunftsländer sowie Polnisch an der Georg-August-Zinn-Schule in Verantwortung des Landes Hessen angeboten.
Wenn Sie Interesse an diesem Zusatzunterricht haben weisen wir darauf hin, dass diese Stunden an zentralen Schulen in der Region Kassel durchgeführt werden, nicht direkt in Immenhausen. Anmeldeschluss ist der 24.2.23!
Hier ist der Anmeldebogen: Anmeldung Herkunftssprachenunterricht 2023-24
Hier finden Sie weitere Informationen: https://schulaemter.hessen.de/schulbesuch/unterricht-in-der-herkunftssprache/angebotene-sprachen
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