Masernschutzimpfung

Von | 18. März 2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

der Deutsche Bundestag hat schon vor ein paar Jahren das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) beschlossen. Dieses trat am 01. März 2020 in Kraft, die Übergangsfrist läuft zum 31.07.2021 aus.

Durch den Distanzunterricht können wir erst die Kontrolle der Impfpflicht bei allen Kindern durchführen, wenn alle Kinder wieder einmal in der Schule waren bzw. sind. Das Verfahren an unserer Schule ist wie folgt: Die Impfpflicht wird dezentral durch die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer bis zum 30.4.21 kontrolliert. Es genügt ein ärztliches Attest, der Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder eine Bestätigung der bisher besuchten Einrichtung oder einer staatlichen Stelle. Fehlt der Nachweis, kann das zuständige Gesundheitsamt ein Bußgeld verhängen: Die Schule muss dem Gesundheitsamt Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes und, falls abweichend, Anschrift des derzeitigen Aufenthaltsortes der betroffenen Person sowie, soweit vorliegend, Telefonnummer und E-Mail-Adresse übermitteln. Das Gesundheitsamt kann zu einer Beratung laden und zu einer Vervollständigung des Impfschutzes gegen Masern auffordern.

Wenn Ihr Kind noch nicht gegen Masern geimpft ist, vereinbaren Sie bitte umgehend einen Impftermin und teilen das dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin ebenfalls mit. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenversicherung.

Hintergrund:

Die Corona-Pandemie zeigt, wie gefährlich Infektionskrankheiten sind.

Die Masernschutzimpfung gehörte früher zum Allgemeingut, ist aber leider wieder etwas in Vergessenheit geraten.

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten beim Menschen. Gerade bei Kindern unter 5 Jahren und Erwachsenen können Masern zu schweren Komplikationen führen. Insgesamt sterben in den Industrieländern etwa 1 bis 3 von 1.000 an Masern erkrankte Menschen. In Deutschland wurden im Jahr 2019 514 Masernfälle gemeldet, darunter ein Todesfall.

Die bisherigen Maßnahmen zur Steigerung der Impfquoten haben nicht dazu geführt, dass sich ausreichend Menschen in Deutschland impfen lassen. Es gibt immer noch Impflücken in allen Altersgruppen.

Mit einer Masern-Impfpflicht soll der Impfschutz dort erhöht werden, wo eine Masern-Übertragung sehr schnell stattfinden kann, wenn nicht genügend Personen gegen Masern immun sind, und vor allem dort die Personen schützen, die nicht selbst gegen Masern geimpft werden können, zum Beispiel, weil sie schwanger sind oder ein sehr schwaches Immunsystem haben. Sie sind darauf angewiesen, dass sich andere solidarisch verhalten und sich impfen lassen.

Infos finden Sie hier: https://kultusministerium.hessen.de/masernschutz