Schnupfen oder Corona? – Eine Orientierungshilfe

Von | 7. September 2020

Tritt bei Kindern oder Jugendlichen eines der folgenden für COVID-19 typischen Symptome auf, gilt ein Ausschluss von der Teilnahme und ein Betretungsverbot:

  • Fieber (ab 38,0°C)
    Für die Eltern: Bitte achten Sie auf eine korrekte Durchführung der Temperaturmessung je nachdem, mit welcher Methode und welchem Gerät Sie die Temperatur messen.
  • Trockener Husten, d. h. ohne Schleim und nicht durch eine chronische Erkrankung wie z. B. Asthma verursacht. Ein leichter oder gelegentlicher Husten bzw. ein gelegentliches Halskratzen führt zu keinem automatischen Ausschluss.
  • Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns (nicht als Begleitsymptom eines Schnupfens)

Alle Symptome müssen akut auftreten, Symptome einer bekannten chronischen Erkrankung sind nicht relevant. Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist ausdrücklich kein Ausschlussgrund.
Die Eltern entscheiden je nach Befinden ihres Kindes, ob sie telefonisch Kontakt zum / zur Hausarzt / -ärztin bzw. zum / zur Kinder- und Jugendarzt / -ärztin aufnehmen.

Wie auch schon vor der Corona-Pandemie gilt, dass Kinder, die eindeutig krank sind, nicht in die Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Schule gebracht werden. Die Einschätzung, ob ihr Kind krank ist, treffen auch weiterhin grundsätzlich die Eltern. Wenn Kinder offensichtlich krank in die Einrichtung gebracht werden oder während der Teilnahme am Betrieb der Kindertageseinrichtung, der Kindertagespflegestelle bzw. der Schule erkranken, kann die Einrichtung die Abholung veranlassen.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-hessen/themenbereich-kinder-und-jugendliche/krankheits-und-erkaeltungssymptome

Hier finden Sie den „Schnupfenflyer“: https://soziales.hessen.de/sites/default/files/media/umgang_mit_krankheits-_und_erkaeltungssymptomen_bei_kindern_und_jugendlichen.pdf