Da auch in Hessen durch die Corona-Pandemie viele Familien von Einkommenskürzungen betroffen sind, möchten wir Sie auf den „Notfall-Kinderzuschlag“ aufmerksam machen. Das Bundesfamilienministerium hat den Kinderzuschlag (KiZ) für die Zeit vom 01. April 2020 bis 30. September 2020 in Form des „Notfall-KiZ“ angepasst. Damit profitieren auch Familien vom Kinderzuschlag, die aufgrund der Corona-Pandemie kurzfristig Verdienstausfälle hinnehmen müssen. Familien müssen nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, wenn sie den KiZ beantragen, sondern nur des letzten Monats vor der Antragstellung. Die wichtigsten Informationen zum Notfall-KiZ auf einen Blick: www.kiz-digital.de
Der KiZ unterstützt Familien mit bis zu 185 Euro pro Kind monatlich. Empfänger des KiZ haben zusätzlich Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) (z.B. Lernförderung, Schulmaterialien, Kostenübernahme für Klassenfahrten, Zuschuss für Mitgliedschaft in Vereinen und viele weitere Vorteile) und auf Befreiung von den Kitagebühren.
Der Anspruch auf den Kinderzuschlag hängt von mehreren Faktoren ab – vor allem vom eigenen Einkommen, den Wohnkosten, der Größe der Familie und dem Alter der Kinder. Ob Sie Anspruch auf KiZ haben, finden Sie mit dem KiZ-Lotsen heraus. https://www.arbeitsagentur.de/familie- und-kinder/kiz-lotse
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