Hier finden Sie alle verbindlichen Informationen zum Schulbetrieb an der Freiherr-vom-Stein-Schule Immenhausen. Die Seite wird regelmäßig aktualisiert. Die Schulleitung bedankt sich sehr herzlich für Ihr Verständnis und bittet Sie weiter um Ihre Unterstützung bei der Bewältigung dieser besonderen gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen.
Die Hessische Landesregierung hat das Infektionsschutzgesetz zur Anwendung gebracht und folgende Entscheidung zum Schutz der Bevölkerung und Aufrechterhaltung der öffentlichen Funktionen getroffen: In Hessen gibt es seit 16. März 2020 keinen regulären Unterricht mehr, die Schulpflicht ist aufgehoben und die Schulen sind geschlossen. Diese Regelung gilt aktuell bis zu den Osterferien und betrifft alle Schulen. Die Maßnahme dient insbesondere der Minimierung sozialer Kontakte, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Wir bitten die Schülerinnen und Schüler deshalb, auch privat die Kontakte zu reduzieren.
Informationsweitergabe und Kontakt
Die Schule ist geschlossen, ebenso das Sekretariat. Sekretariat und Schulleitung sind aber anwesend und werktags von 8 bis 14 Uhr telefonisch erreichbar und beantworten auch Mails. Telefon 0 56 73/99 81-0 Email poststelle@fvs.immenhausen.schulverwaltung.hessen.de Alle wichtigen Informationen finden Sie auf der Homepage www.gesamtschule-immenhausen.de und verlinken die Seite auch auf unserer Facebookseite.
Aufgaben während der Schulschließung
Auch wenn sich das Aussetzen des Präsenzunterrichts als Maßnahme auf die Eindämmung der Infektionsfälle konzentriert, so richten wir unseren Blick doch auf die Zukunft. Das Lernen der Schülerinnen und Schüler soll möglichst fortgesetzt werden. Auf der Homepage www.gesamtschule-immenhausen.de stehen ab sofort Onlineaufgaben zur Verfügung, die die Kinder in der unterrichtsfreien Zeit durcharbeiten können. Diese Linkliste wird ständig aktualisiert und auch konkretisiert. Außerdem werden wir am Dienstag (17.3.20, 12 Uhr) individuelle Aufgaben für alle Klassen veröffentlichen, die die Lehrkräfte gerade erarbeiten.
Wir bitten allen Schülerinnen und Schüler sich an die Anweisungen zu halten. Es wird dringend von Treffen mit Freunden in größeren Gruppen abgeraten, da auch Kinder und Jugendliche den Virus übertragen und in der Regel weniger auf Hygiene achten. Eltern sollten hier Vorbild sein und auf gewohnte Freizeitaktivitäten und den Besuch von Gaststätten etc. vermeiden.
Umgang mit Klassenfahrten
Alle Exkursionen, Studien- und Klassenfahrten, die bis zum Ende des laufenden Schuljahres geplant sind, sind abgesagt.
Girls/Boysday
Der Girls- und Boysday findet nicht statt. Die Eltern sagen bitte bei den Betrieben ab.
Praxistag P9
Der Praxistag der Klasse P9 findet aktuell in den Betrieben nicht statt.
Prüfungen der Klassen M10 und P9 und Ausfall von Klassenarbeiten
Die Aussetzung des Schulbetriebs steht der Durchführung der Prüfungen nach den Ferien für die M10 und P9 nach heutigem Stand nicht entgegen. Die schriftlichen Prüfungen sollen durchgeführt werden. Darüber hinaus werden wir ggf. flexible Regelungen (z. B. mehrere Nachschreibetermine) anbieten, wonach alle Schülerinnen und Schüler ihre Prüfungen absolvieren und ihre Abschlüsse im laufenden Schuljahr erreichen können. Sonderregelungen zur Leistungsbewertung, die aufgrund des Unterrichtsausfalls erforderlich werden, entwickelt das Kultusministerium derzeit. Dabei wird selbstverständlich sichergestellt, dass den Schülerinnen und Schülern kein Nachteil entsteht. Hierzu werden die Schulen durch gesonderte Schreiben informiert und geben es dann weiter.
Aus der Aussetzung des Schulbetriebs ergeben sich in der Folge mit Sicherheit weitere Detailfragen (bspw. zum Umgang mit Pflichtpraktika, den zentralen Abschlussprüfungen im Haupt- und Realschulbereich, Leistungsbewertungen etc.), die einer einheitlichen Klärung bedürfen. Diese werden wir in weiteren Schreiben an die Schulleitungen und/oder auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums beantworten.
Betreuungsmöglichkeit für besondere Berufsgruppen
Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6 ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen möglich. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern beide in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind, also Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich; Beschäftigte im Bereich von Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr; Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche. Am 16.03.2020 wurde die 2. Änderungsverordnung zur zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus veröffentlicht. Der Kreis der sog. Funktionsträger ist deutlich ausgeweitet worden, so dass auch der Betreuungsbedarf in Schulen nochmals steigen dürfte. Es findet sich unter § 2 Abs.2 Ziff.13 der Verordnung nun ein Verweis auf die Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (ebenfalls in der Anlage). Demnach fallen z.B. auch Personen aus den Bereichen Energie, Wasser und Ernährung darunter. Entsprechende Kinder sind also auch zur Betreuung aufzunehmen, sofern beide Elternteile entsprechenden Berufsgruppen zuzuordnen sind oder es sich um alleinerziehende Elternteile handelt. Nachweise der Arbeitgeber sind durch die Eltern einzureichen.
Hier finden Sie die Übersicht: https://kultusministerium.hessen.de/foerderangebote/schule-gesundheit/coronavirus-sars-cov-2/fuer-eltern/haeufig-gestellte-fragen
Voraussetzung ist, dass beide Elternteile zu diesen Berufsgruppen gehören oder ein Elternteil alleinerziehend ist. Wenn Sie dazu berechtigt sind und eine Betreuung bis zu den Osterferien wünschen, melden Sie ihr Kind mit den gewünschten Tagen und Zeiten bitte per Mail im Sekretariat an: poststelle@fvs.immenhausen.schulverwaltung.hessen.de Hier finden Sie weitere Informationen https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/coronavirus-sars-cov-2/umgang-mit-corona-schulen
Mensa und Bücherei
Mensa und Bücherei bleiben ab sofort geschlossen.
Rückkehrer aus Risikogebieten
Alle Schülerinnen und Schüler, die z.B. von Wochenendfahrten aus vom Robert Koch-Institut eingestuften Risikogebieten zurückkehren, sind gehalten, eine 14-tägige Selbstquarantäne einzuhalten.
Hier finden Sie die verbindlichen Informationen im Land Hessen (Kultusministerium)
Hier finden Sie die aktuellen Informationen des Gesundheitsamtes für die Stadt und den Landkreis Kassel als Schulträger
https://www.kassel.de/coronavirus
Hier finden Sie die aktuellen Informationen des Robert-Koch-Institutes:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html
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