Informationspflicht bei ansteckenden Krankheiten

Von | 2. März 2018

Neues Schullogo buntBei ansteckenden Krankheiten sind die Eltern zur unverzüglichen Information der Schule verpflichtet.

Wichtige Informationen und eine notwendige Rückmeldemöglichkeit bietet der Infobrief, der an die Eltern verteilt wurden. Er findet sich hier auch als Downloadmöglichkeit: Elterninfo ansteckende Krankheiten

Diese Information ist besonders für die Eltern wichtig, die neu mit ihren Kindern an der Schule sind. Die restlichen Klassen wurden bereits in den vergangene Jahren informiert.

Hier finden Sie weitere Informationen und auch Ansprechpartner: http://www.gesundheitsamt.kassel.de/imperia/md/content/cms04/gesundheitsamt/wiederzulassungstabelle_f__r_gemeinschaftseinrichtungen.pdf