Nach Ablauf der zweijährigen Amtsperiode ist zu Beginn des Schuljahres 2015/2016 gemäß §§ 128 ff des Hessischen Schulgesetzes vom 14.06.2005 (GVBI. I S.442) an unserer Schule für die Amtszeit von zwei Jahren die Neuwahl der Schulkonferenz durchzufuhren, die für unser Schulleben bedeutsame Beratungs- und Entscheidungsrechte hat. Zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder dieser Schulkonferenz gibt es nach § 3 der Konferenzordnung eine Wahlausschreiben. Sie finden sie hier als Download. Die Information wurde an alle Schülerinnen und Schüler für ihre Eltern ausgeteilt. Information zur Schulkonferenzwahl
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