Die Freiherr-vom-Stein-Schule Immenhause hat eine neue Schulordnung. Sie wurde von den Lehrerinnen und Lehrern in Zusammenarbeit mit Eltern und Schülern arbeitet und jetzt beschlossen. „Unsere Schulordnung basiert auf unseren sechs Leitwerten: Kommunikation, Wertschätzung, Mut, Zukunftsverantwortung, Miteinander und Begeisterung“, so Schulleiterin Dr. Tina Hoffmann-Deist. Hier finden Sie die Schulordnung in Wortlaut. Alle Schülerinnen und Schülern haben sie im Unterricht bekommen. Sie muss unterschrieben von Eltern und Schülerinnen/Schülern zurück an die Schule gegeben werden: Schulordnung 2025
Verhalten im Schulalltag
- Wir begegnen einander respektvoll, freundlich und hilfsbereit.
- Wir sind ehrlich zueinander und stehen zu den Fehlern, die wir machen.
- Wir achten darauf, dass alle ungestört lernen und arbeiten können.
- Gewalt in jeglicher Form (körperlich, verbal und digital) wird nicht geduldet.
- Wir übernehmen Verantwortung für unser eigenes Verhalten und unsere Umgebung.
- Wir kleiden uns angemessen und verzichten somit auf durchsichtige und zu kurze Kleidung.
- Caps und Jacken tragen wir nicht im Unterricht.
- Im Unterricht trinken wir keine Süßgetränke und kauen kein Kaugummi. Koffeinhaltige Getränke und Energy Drinks sind während der gesamten Schulzeit von 7:45 bis 16:20 Uhr verboten.
- Fachräume, die Sporthalle, die Mensa, die lernBibliotheken, lernForen und Toiletten haben ihre eigenen Regeln, diese beachten wir.
Rituale & Gemeinschaft
- Wir starten und beenden den Unterricht pünktlich. Darum gehen die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte mit dem ersten Klingeln zu ihren Räumen. Versäumte Zeit muss ggf. am Nachmittag nachgeholt werden.
- Wir nehmen unsere Coachingtermine pünktlich und eigenverantwortlich wahr.
- Wir sorgen für Sauberkeit und Ordnung in den Lernräumen, die wir gemeinsam nutzen dürfen.
- Wir beteiligen uns aktiv in der Schulgemeinde: an Projekten, Veranstaltungen, in der SV und im Schülerparlament.
Medien- & Handynutzung
- Während der gesamten Unterrichtszeit von 7:45 Uhr bis 16:20 Uhr bleiben Handys, Kopfhörer und andere rein private Geräte ausgeschaltet und in der Tasche. Die Schule wird damit zur Smartphone-Schutzzone. Wird auf dem Schulgelände, während der allgemeinen Unterrichtszeit, gegen diese Regel verstoßen, werden die technischen Geräte von einer Lehrkraft abgenommen und verwahrt.
- Geht ein Schüler/eine Schülerin während der Unterrichtszeit zur Toilette, müssen Handy und Smartwatch im Unterrichtsraum verbleiben.
- Pausen sind grundsätzlich Medienpausen, mit Ausnahme der Mittagspause in der Spieliothek.
- Die schulische Nutzung der iPads, von Kopfhörern und Lernplattformen erfolgt verantwortungsvoll und ausschließlich zu Lernzwecken.
- Der Nutzungsvertrag für iPad, KI und WLAN wird eingehalten.
- Das Aufnehmen und Verbreiten von Bildern, Videos oder Tonaufnahmen ist ohne ausdrückliche Erlaubnis durch eine Lehrkraft verboten.
Schulgelände & Pausenregeln
- In den Pausen verhalten wir uns rücksichtsvoll, sowohl auf dem Schulhof, als auch in der Mensa.
- Grobes Verhalten, wie (Vor-)Drängeln und Schubsen, ist zu unterlassen.
- Vapes, Zigaretten, Alkohol, Drogen sowie Waffen sind auf dem gesamten Schulgelände verboten.
- Auch in den Pausen achten wir auf Sauberkeit und entsorgen unseren Müll in den Mülleimern.
- Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit nicht verlassen werden.
- Wir entziehen uns nicht der Aufsicht. Das Aufhalten in Gängen und Fluren ist in den großen Pausen verboten.
- Das Sekretariat steht in der Pause für wichtige Anliegen und dringende Fragen zur Verfügung. Schülerinnen und Schüler treten dafür einzeln ein.
- Das Lehrerzimmer ist in der Pause nur in dringenden Fällen aufzusuchen. Schülerinnen und Schüler kommen mit ihren Anliegen allein oder mit höchstens einer Begleitperson.
Umgang mit Eigentum
- Wir gehen sorgfältig mit Schulmaterialien, Möbeln und digitalen Geräten um.
- Für Schäden, die mutwillig verursacht werden, müssen wir Verantwortung übernehmen und entstandene Schäden wieder gut machen.
Bei Nichteinhaltung dieser Regeln nutzen die Lehrkräfte – je nach Härte und Häufigkeit der Verstöße – pädagogische Maßnahmen wie Gespräche, Missbilligungen, Auszeiten im Trainingsraum etc. oder in Absprache mit der Schulleitung Ordnungsmaßnahmen gemäß §82 HSchG.
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