Damit sich Kinder und Jugendliche besser im Unterricht konzentrieren können und ihre Leistungsfähigkeit, ihr seelisches Wohlbefinden und das soziale Miteinander gestärkt werden, hat Hessen mit einer Änderung des Schulgesetzes einheitliche Regeln für alle Schulen zur Nutzung von Smartphones, Smartwatches und anderen digitalen Geräten geschaffen. Hessen sorgt damit für eindeutige und praktikable Bestimmungen. Zudem wird die Vermittlung wichtiger Medienkompetenzen für Kinder und Jugendliche an den Schulen ausgeweitet – als grundlegender Bestandteil der Bildungsziele.
Diese Smartphone-Schutzzonen sieht das Schulgesetz und unsere Schulordnung ab dem neuen Schuljahr 2025/2026 vor:
Die private Verwendung von mobilen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist grundsätzlich bis 16.20 Uhr unzulässig. Das Mitführen ist gestattet.
Die einzige Ausnahme sind iPads während des Unterrichts im Klassenraum und in der Hausaufgabenhilfe, wenn die Lehrkraft dies gestattet.
Eine private Nutzung ist nur in begründeten Einzelfällen zulässig, zum Beispiel, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist oder im Notfall.
Wer im Unterricht auf die Toilette gehen muss, legt sein Smartphone vorher im Klassenraum in eine Box.
Bei unzulässiger Verwendung kann das private digitale Endgerät vorübergehend, in der Regel bis zum Ende des Unterrichtstages, einbehalten werden. So ist gewährleistet, dass beispielsweise digitale Bustickets für den Heimweg verwendet werden können.
„Die gesetzliche Verankerung von Smartphone-Schutzzonen ist ein großer Erfolg. Wir handeln jetzt in Hessen, weil es keine Zeit zu verlieren gibt, und setzen damit bundesweit Maßstäbe. Unsere Schulen müssen geschützte Räume sein, in denen unsere Kinder und Jugendlichen frei von Ablenkung und Ängsten lernen können. Wir dürfen nicht tatenlos zusehen, wie sich eine ausufernde Smartphone-Nutzung mit teilweise verstörenden Inhalten auf Social Media weiter negativ auf die psychische Gesundheit und Lernfähigkeit junger Menschen auswirkt“, so Armin Schwarz, Hessischer Minister für Kultus, Bildung und Chancen. Es sei notwendig, unseren Schülerinnen und Schülern einen bewussten und kompetenten Umgang mit modernen Medien beizubringen und diesen zu fördern. „Lehrkräfte, aber auch Eltern sind hier Vorbilder.“ Aktuelle wissenschaftliche Studien – auch von WHO und OECD – bestätigen die Gesundheitsgefahren eines hohen Medienkonsums bei jungen Menschen. Schwarz: „Das entschlossene Vorgehen ist gerade mit Blick auf die jüngeren Schulkinder geboten. Sie sollen in den Pausen wieder gemeinsam spielen und nicht alleine in der Ecke vor sich hin oder übereinander chatten. In der Schule lernt man nicht nur den Unterrichtsstoff, sondern auch das soziale Miteinander. Das kann nicht durch den Blick auf den Bildschirm ersetzt werden. Die ständige Online-Präsenz schadet den Beziehungen und verhindert echte Begegnungen.“
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