Dunkle Jahreszeit: Nur verkehrssichere Fahrräder und Roller sind zugelassen

Wir weisen aus gegebenen Anlass alle Eltern, aber auch direkt unsere Schülerinnen und Schüler darauf hin, dass besonders in der dunklen Jahreszeit auch auf dem Schulweg nur verkehrssichere Fahrräder benutzt werden dürfen. Dazu gehört Licht vorne und Bremslicht hinten.

Sicherheitstechnisch gibt es keine Unterschiede zwischen einem Erwachsenen- und einem Kinderfahrrad. In Deutschland müssen sie alle eine festgelegte Mindestausstattung vorweisen, um sich im Straßenverkehr bewegen zu dürfen. Alle Fahrräder, die sich im Straßenverkehr bewegen, müssen ausgestattet sein mit:

  • einer funktionstüchtigen Beleuchtung: Fahrräder benötigen einen Dynamo, der sowohl den Frontscheinwerfer als auch das Rücklicht mit Strom versorgt. Alternativ sind mittlerweile aber auch abnehmbare Akku- und Batterieleuchten erlaubt, die das Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes haben („K-Nummer“). Sie müssen bei Dämmerung und Dunkelheit bzw. bei schlechten Sichtverhältnissen mitgeführt und am Fahrrad angebracht werden.
  • einem Frontscheinwerfer: Fahrräder müssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer (weißes Abblendlicht) ausgerüstet sein. Dieser muss so eingestellt werden, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet. Er darf zusätzlich mit Tagfahrlicht- und Fernlichtfunktion ausgestattet sein. Blinkende Modelle sind unzulässig.
  • weißem Rückstrahler: Dieser muss nach vorne wirken, darf aber auch im Scheinwerfer integriert sein.
  • einem Rücklicht: An der Rückseite muss mindestens eine rot leuchtende Schlussleuchte vorhanden sein. Sie darf über eine Bremslicht- und Standlichtfunktion verfügen. Blinkende Modelle sind unzulässig.
  • rotem Rückstrahler: Es muss mindestens ein nicht dreieckiger Rückstrahler (Kategorie „Z“) verbaut sein. Dieser kann auch in der Schlussleuchte integriert sein.
  • Speichenreflektoren: Zwei pro Rad sind Pflicht. Alternativ sind ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weiße Streifen an Reifen bzw. Felgen oder in den Speichen von Vorder- und Hinterrad erlaubt bzw. weiß retroreflektierende Speichen oder Speichenhülsen an jeder Speiche.
  • zwei gelben Pedalrückstrahlern (nach vorne und hinten).
  • zwei unabhängig wirkenden Bremsen (je eine pro Rad).
  • einer funktionierenden Klingel (keine Hupe).

Weitere Informationen findet man hier: https://www.polizei-dein-partner.de/themen/verkehrserziehung/detailansicht-verkehrserziehung/artikel/das-sichere-fahrrad.html

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