{"id":35560,"date":"2025-07-07T08:11:23","date_gmt":"2025-07-07T06:11:23","guid":{"rendered":"https:\/\/gesamtschule-immenhausen.de\/?p=35560"},"modified":"2025-07-07T08:11:23","modified_gmt":"2025-07-07T06:11:23","slug":"hessen-beschliesst-gesetz-fuer-smartphone-schutzzonen-an-allen-schulen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gesamtschule-immenhausen.de\/?p=35560","title":{"rendered":"Hessen beschlie\u00dft Gesetz f\u00fcr Smartphone-Schutzzonen an allen Schulen"},"content":{"rendered":"\n<p>Hessen setzt ein klares Zeichen f\u00fcr mehr Konzentration, soziales Miteinander und seelische Gesundheit im Schulalltag: In dritter Lesung zur \u00c4nderung des Hessischen Schulgesetzes ist im Landtag die landesweite Einf\u00fchrung von Smartphone-Schutzzonen an allen Schulen beschlossen worden. Festgelegt werden daf\u00fcr vom n\u00e4chsten Schuljahr an klar definierte, altersgerechte Schutzzonen, um einem unkontrollierten Gebrauch privater Ger\u00e4te an Schulen vorzubeugen. Zudem wird die Vermittlung wichtiger Medienkompetenzen f\u00fcr Kinder und Jugendliche an den Schulen ausgeweitet \u2013 als grundlegender Bestandteil der Bildungsziele.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Dazu sagte Bildungsminister Armin Schwarz:<\/strong>&nbsp;\u201eDie gesetzliche Verankerung von Smartphone-Schutzzonen ist ein gro\u00dfer Erfolg. Wir haben in Hessen schnell gehandelt, weil es keine Zeit zu verlieren gibt, und setzen damit deutschlandweit Ma\u00dfst\u00e4be. Wir beenden damit eine andauernde Diskussion, sch\u00fctzen die Gesundheit unserer Kinder und f\u00f6rdern die Konzentration und das soziale Miteinander im Schulalltag. Wir d\u00fcrfen nicht tatenlos zusehen, wie sich eine ausufernde Smartphone-Nutzung mit teilweise verst\u00f6renden Inhalten auf Social Media weiter negativ auf die psychische Gesundheit und das Lernen junger Menschen auswirkt.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Zugleich k\u00fcndigte Schwarz an, dass die Medienbildung in den Schulen und zur Unterst\u00fctzung der Eltern st\u00e4ndig weiter gest\u00e4rkt wird.<\/strong>&nbsp;\u201eEs ist wichtig, unseren Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern einen bewussten und kompetenten Umgang mit modernen Medien sowie digitalen Ger\u00e4ten beizubringen und diesen zu f\u00f6rdern. Es geht um eine verantwortungsvolle Vorbereitung unserer jungen Menschen auf ein digitales Leben. Daf\u00fcr werden wir unsere Angebote st\u00e4ndig ausweiten.\u201c&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Der \u00fcberm\u00e4\u00dfige Konsum digitaler Medien durch Kinder und Jugendliche hat messbare negative Auswirkungen \u2013 auf Konzentrationsf\u00e4higkeit, schulische Leistungen, soziales Verhalten und psychisches Wohlbefinden. Wissenschaftliche Studien \u2013 auch von WHO und OECD \u2013 zeigen, dass st\u00e4ndige Erreichbarkeit, Bildschirmzeit und der Druck durch soziale Medien den Stresspegel junger Menschen erh\u00f6hen und die Entwicklung gesunder Kommunikations- und Konfliktl\u00f6sungsf\u00e4higkeiten hemmen. Das schnelle Handeln der Landesregierung st\u00f6\u00dft auf breite Zustimmung \u2013 vor allem auch in den Schulgemeinden, von Lehrkr\u00e4ften, Eltern und aus der Sch\u00fclerschaft. \u201eViele Schulen w\u00fcnschen sich ausdr\u00fccklich klare Regeln, um R\u00e4ume f\u00fcr konzentriertes Lernen und echten Austausch zu schaffen. Genau das setzt unser Gesetz um: Es schafft zus\u00e4tzliche Zonen und Zeiten, in denen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler wieder zur Ruhe kommen, sich besser auf den Unterricht fokussieren und st\u00e4rker in pers\u00f6nliche Beziehungen investieren k\u00f6nnen.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Diese Smartphone-Schutzzonen sieht das Gesetz ab dem neuen Schuljahr 2025\/2026 vor:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die private Verwendung mobiler Endger\u00e4te f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler im Schulgeb\u00e4ude und auf dem Schulgel\u00e4nde ist grunds\u00e4tzlich unzul\u00e4ssig. Das Mitf\u00fchren ist gestattet.\u00a0<\/li>\n\n\n\n<li>An weiterf\u00fchrenden Schulen (Sekundarstufe I und Sekundarstufe II) k\u00f6nnen einzelne Ausnahmeregelungen zur privaten Nutzung f\u00fcr definierte Bereiche in der Schulordnung getroffen werden. Dies k\u00f6nnen beispielsweise R\u00e4umlichkeiten f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der Oberstufe sein. F\u00fcr Grundschulen ist das nicht vorgesehen.<\/li>\n\n\n\n<li>Zul\u00e4ssig in allen Jahrgangsstufen ist die Verwendung mobiler digitaler Endger\u00e4te zu unterrichtlichen Zwecken, ausschlie\u00dflich, wenn die Lehrkraft oder die Schule dies gestattet. Hierbei geht es beispielsweise um Unterricht in der Medienbildung.<\/li>\n\n\n\n<li>Eine private Nutzung ist nur in begr\u00fcndeten Einzelf\u00e4llen zul\u00e4ssig, zum Beispiel, wenn dies aus medizinischen Gr\u00fcnden erforderlich ist oder im Notfall.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei unzul\u00e4ssiger Verwendung kann das private digitale Endger\u00e4t vor\u00fcbergehend, in der Regel bis zum Ende des Unterrichtstages, einbehalten werden. So ist gew\u00e4hrleistet, dass beispielsweise digitale Bustickets f\u00fcr den Heimweg verwendet werden k\u00f6nnen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Foto: HMWK&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hessen setzt ein klares Zeichen f\u00fcr mehr Konzentration, soziales Miteinander und seelische Gesundheit im Schulalltag: In dritter Lesung zur \u00c4nderung des Hessischen Schulgesetzes ist im Landtag die landesweite Einf\u00fchrung von Smartphone-Schutzzonen an allen Schulen beschlossen worden. 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