{"id":35028,"date":"2025-03-25T15:14:39","date_gmt":"2025-03-25T14:14:39","guid":{"rendered":"https:\/\/gesamtschule-immenhausen.de\/?p=35028"},"modified":"2025-03-25T15:14:39","modified_gmt":"2025-03-25T14:14:39","slug":"smartphone-schutzzonen-an-allen-schulen-in-hessen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gesamtschule-immenhausen.de\/?p=35028","title":{"rendered":"Smartphone-Schutzzonen an allen Schulen in Hessen"},"content":{"rendered":"\n<table style=\"font-weight: 400;\" width=\"100%\">\n<tbody>\n<tr>\n<td>\n<p>Damit sich Kinder und Jugendliche besser im Unterricht konzentrieren k\u00f6nnen und ihre Leistungsf\u00e4higkeit, ihr seelisches Wohlbefinden und das soziale Miteinander gest\u00e4rkt werden, wird Hessen mit einer \u00c4nderung des Schulgesetzes einheitliche Regeln f\u00fcr alle Schulen zur Nutzung von Smartphones, Smartwatches und anderen digitalen Ger\u00e4ten schaffen. Festgelegt werden daf\u00fcr vom n\u00e4chsten Schuljahr an klar definierte, altersgerechte Schutzzonen, um einem unkontrollierten Gebrauch privater Ger\u00e4te an Schulen vorzubeugen. Hessen sorgt damit f\u00fcr eindeutige, praktikable Bestimmungen und gibt den Schulgemeinden zugleich M\u00f6glichkeiten, in Ausnahmen bew\u00e4hrte Regelungen vor Ort umzusetzen. Zudem wird die Vermittlung wichtiger Medienkompetenzen f\u00fcr Kinder und Jugendliche an den Schulen ausgeweitet \u2013 als grundlegender Bestandteil der Bildungsziele.<\/p>\n<p>\u201eDie gesetzliche Verankerung von Smartphone-Schutzzonen ist ein gro\u00dfer Erfolg. Wir handeln jetzt in Hessen, weil es keine Zeit zu verlieren gibt, und setzen damit bundesweit Ma\u00dfst\u00e4be. Unsere Schulen m\u00fcssen gesch\u00fctzte R\u00e4ume sein, in denen unsere Kinder und Jugendlichen frei von Ablenkung und \u00c4ngsten lernen k\u00f6nnen. Wir d\u00fcrfen nicht tatenlos zusehen, wie sich eine ausufernde Smartphone-Nutzung mit teilweise verst\u00f6renden Inhalten auf Social Media weiter negativ auf die psychische Gesundheit und Lernf\u00e4higkeit junger Menschen auswirkt. Es ist notwendig, unseren Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern einen bewussten und kompetenten Umgang mit modernen Medien beizubringen und diesen zu f\u00f6rdern. Lehrkr\u00e4fte, aber auch Eltern sind hier Vorbilder.\u201c<\/p>\n<p>Damit die Regelungen bereits im neuen Schuljahr greifen k\u00f6nnen, haben die Regierungsfraktionen von CDU und SPD gemeinsam die Initiative des Hessischen Bildungsministers aufgegriffen und noch im M\u00e4rz den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. In der Bildungsministerkonferenz am Mittwoch in Berlin hob Minister Schwarz nochmals die Bedeutung einer Regelung f\u00fcr alle Schulen in Deutschland hervor. Aktuelle wissenschaftliche Studien \u2013 auch von WHO und OECD \u2013 best\u00e4tigen die Gesundheitsgefahren eines hohen Medienkonsums bei jungen Menschen.\u00a0<\/p>\n<p><strong>Dem will Bildungsminister Schwarz entgegentreten:<\/strong>\u00a0\u201eDas entschlossene Vorgehen ist gerade mit Blick auf die j\u00fcngeren Schulkinder geboten. Sie sollen in den Pausen wieder gemeinsam spielen und nicht alleine in der Ecke vor sich hin oder \u00fcbereinander chatten.\u00a0In der Schule lernt man nicht nur den Unterrichtsstoff, sondern auch das soziale Miteinander. Das kann nicht durch den Blick auf den Bildschirm ersetzt werden. Die st\u00e4ndige Online-Pr\u00e4senz schadet den Beziehungen und verhindert echte Begegnungen.\u201c<\/p>\n<h2>Diese Smartphone-Schutzzonen sieht der Gesetzentwurf ab dem neuen Schuljahr 2025\/2026 vor:<\/h2>\n<p>\u00b7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die private Verwendung von mobilen Endger\u00e4ten f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler im Schulgeb\u00e4ude und auf dem Schulgel\u00e4nde ist grunds\u00e4tzlich unzul\u00e4ssig. Das Mitf\u00fchren ist gestattet.<\/p>\n<p>\u00b7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 An weiterf\u00fchrenden Schulen (Sekundarstufe I und Sekundarstufe II) k\u00f6nnen Ausnahmeregelungen zur privaten Nutzung f\u00fcr definierte Bereiche in der Schulordnung getroffen werden. (\u2026) F\u00fcr Grundschulen ist eine private Nutzung nicht vorgesehen.<\/p>\n<p>\u00b7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Zul\u00e4ssig in allen Jahrgangsstufen ist die Verwendung mobiler digitaler Endger\u00e4te zu unterrichtlichen Zwecken, ausschlie\u00dflich, wenn die Lehrkraft oder die Schule dies gestattet. Hierbei geht es beispielsweise um Unterricht in der Medienbildung.<\/p>\n<p>\u00b7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Eine private Nutzung ist nur in begr\u00fcndeten Einzelf\u00e4llen zul\u00e4ssig, zum Beispiel, wenn dies aus medizinischen Gr\u00fcnden erforderlich ist oder im Notfall.<\/p>\n<p>\u00b7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bei unzul\u00e4ssiger Verwendung kann das private digitale Endger\u00e4t vor\u00fcbergehend, in der Regel bis zum Ende des Unterrichtstages, einbehalten werden. So ist gew\u00e4hrleistet, dass beispielsweise digitale Bustickets f\u00fcr den Heimweg verwendet werden k\u00f6nnen.\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Anmerkung: An unserer Schule gilt bereits ein Verbot der privaten Nutzung!<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Foto: \u00a9 Annika List \/ HMKB<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Damit sich Kinder und Jugendliche besser im Unterricht konzentrieren k\u00f6nnen und ihre Leistungsf\u00e4higkeit, ihr seelisches Wohlbefinden und das soziale Miteinander gest\u00e4rkt werden, wird Hessen mit einer \u00c4nderung des Schulgesetzes einheitliche Regeln f\u00fcr alle Schulen zur Nutzung von Smartphones, Smartwatches und anderen digitalen Ger\u00e4ten schaffen. 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